Wichtige Änderung: Datenformate BNetzA 2022 verschoben

Wichtige Änderung: Datenformate BNetzA 2022 verschoben

Die Umsetzung der für den 01.04.2022 geplanten Datenformate BNetzA 2022 wurde verschoben. Der neue Termin ist nun der 01.10.2022.

Am 01.02.2022 veröffentlichte die BNetzA die Konsultationsfassung zu den Datenformaten, die ursprünglich für den 01.04.2022 geplant waren. Doch bereits am 02.02.2022 kündigte die BNetzA eine erneute Verschiebung an, um der Einführung des Redispatch 2.0 Rechnung zu tragen. Diese Entscheidung zeigt die Bedeutung einer gründlichen Vorbereitung und Abstimmung innerhalb der Branche. Weitere Details zur Verschiebung finden Sie in der Mitteilung der BNetzA, die unten verlinkt ist.

Was bedeutet das für Sie?

Wahrscheinlich haben Sie bereits an den Updates Ihrer Systeme oder der Testphase gearbeitet. Unser ursprünglicher Entwicklungsplan war auf die Inbetriebnahme der Datenformate BNetzA 2022 zum 01.04.2022 ausgerichtet. Jetzt müssen wir mitten in der Schlussphase unsere Prioritäten neu ordnen. Die Termine für die geplanten Einführungs-Workshops werden entsprechend angepasst, um sicherzustellen, dass alle Teilnehmer optimal vorbereitet sind.

Diese Verzögerung kann auch Auswirkungen auf Ihre internen Abläufe haben. Es ist wichtig, Ihre Planung anzupassen und gegebenenfalls zusätzliche Ressourcen einzuplanen, um die Änderungen fristgerecht umzusetzen. Wir empfehlen Ihnen, alle relevanten Stakeholder über die neuen Termine und Anforderungen zu informieren.

Weitere Informationen und Unterstützung

Besuchen Sie unser Support-Portal für weitere Informationen zu den Datenformaten BNetzA 2022 und um Unterstützung zu erhalten. Unser Team steht bereit, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie durch den Anpassungsprozess zu begleiten.

Wir erwarten, dass die BNetzA in Kürze weitere Mitteilungen mit konsolidierten Formaten und einem aktualisierten Einführungskonzept herausgibt. Diese Informationen sind entscheidend für eine reibungslose Umsetzung. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Mitteilung der BNetzA vom 02.02.2022:

Hier klicken für die vollständige Mitteilung.

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